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Fragen und Antworten

zum Gas und Gaspreisvergleich

Antworten auf die am häufigsten auftretenden Fragen haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Sollte Ihre Frage hier nicht auftauchen, so können Sie gerne mit uns in Verbindung treten.

Biogasumlage beim Erdgas

Die Biogasumlage als Bestandteil des Erdgaspreises dient der Deckung der Kosten, die durch den Anschluss von Biogasanlagen an das herkömmliche Erdgasnetz entstehen.

Gemäß der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) sind alle Netzbetreiber verpflichtet, Biogasanlagen vorrangig anzuschließen und die Verfügbarkeit des Netzanschlusses dauerhaft sicherzustellen.

2011 haben 77 Biomethan-Aufbereitungsanlagen circa 275 Mio. m³ Biogas in das Gasversorgungsnetz eingespeist. Ziel der Bundesregierung ist es, bis zum Jahre 2020 sechs Mrd. m³ jährlich einzuspeisen.

Verteilung und Kosten der Biogasumlage

Da die Verteilung der Biogasanlagen im Bundesgebiet sehr unterschiedlich ist, werden die Kosten auf alle Gas-Netznutzer gleichermaßen umgelegt. Damit wird verhindert, dass einzelne Netzbetreiber und deren Kunden zu sehr belastet werden. Die gesamten Wälzungskosten stiegen von 24 Mio. € (2009) über 53 Mio. € (2010) auf 78 Mio. € (2011).

Ermittlung der Umlagenhöhe

Die Biogasumlage wird für jedes Gas-Marktgebiet getrennt ermittelt, und ist in €/kWh/h/a angegeben. Der zu zahlende Betrag ergibt sich durch das Dividieren der Wälzungs­kosten durch die Summe der voraussichtlichen gebuchten jährlichen Ausspeisekapazitäten.

Die Biogasumlage ist ein Jahr gültig und wird immer zum 1. Januar angepasst.

Im Jahre 2012 beläuft sich der Betrag auf 0,68 €/kWh/h/a bei Gaspool und 0,17 €/kWh/h/a bei NetConnect Germany (NCG). Für 2013 haben beide Marktgebietverantwortliche eine Erhöhung der Beträge auf jeweils 0,75 und 0,26 €/kWh/h/a angekündigt.

Der große Preisunterschied zwischen den Gas-Marktge­bieten lässt sich durch eine höhere Menge an einge­speistem Biogas im Marktgebiet Gaspool erklären, begleitet von einer geringeren Ausspeiseleistung als im Gas-Marktgebiet NCG.

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