Fragen und Antworten
zum Gas und Gaspreisvergleich
Antworten auf die am häufigsten auftretenden Fragen haben wir hier für Sie
zusammengestellt.
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Versorgungssicherheit Gas
Gaskunden fragen sich oft, ob es durch einen Anbieterwechsel zu Gasausfällen kommen könnte. Um dies auszuschließen, hat der Gesetzgeber eine Grundversorgungspflicht eingeführt.
Grundversorger ist immer der Gasanbieter, der die meisten Kunden in einem bestimmten Gebiet beliefert. Er wird alle drei Jahre zum 1. Juli neu ermittelt.
Laut § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)
ist jeder örtliche Grundversorger verpflichtet, die Versorgungssicherheit aller Endkunden in seinem Gebiet jederzeit zu gewährleisten.
Konkret bedeutet dies, dass falls es zu Problemen beim Wechsel kommen sollte, der Grundversorger sofort einspringt und die Gaslieferung übernimmt. Wie ebenfalls ausdrücklich von der Bundesnetzagentur bestätigt, besteht also keine Gefahr einer Unterbrechung der Gaslieferung.
Der Ablauf beim Gasanbieterwechsel
Ein Gasanbieterwechsel besteht üblicherweise aus fünf Schritten:
1. Ermittlung des eigenen Gasverbrauchs
Ein Vergleich der verschiedenen Gasangebote kann nur durchgeführt werden, nachdem der eigene jährliche Gasverbrauch ermittelt wurde. Dieser kann der letzten Jahresabrechnung entnommen werden und wird in kWh angegeben. Bei einem Verbrauch höher als 1,5 GWh ist es ebenfalls hilfreich, Informationen über den Lastgang zu bekommen (in kW).
2. Wahl eines neuen Gasanbieters
Bei einem Vergleich der verschiedenen Angebote sind nicht nur die Kilowattpreise zu betrachten, sondern auch die Vertragslaufzeiten, die Kündigungsfristen, eventuelle Preisgarantien und die Zahlungsmodalitäten. Zudem unterscheiden sich die Anbieter ebenfalls durch die Qualität ihres Kundenservices.
3. Abschluss des Vertrages
In vielen Fällen reicht zum Vertragsabschluss das Ausfüllen eines Online-Formulars.
4. Kündigung beim bisherigen Gasanbieter
Die Kündigung des bisherigen Vertrages kann der Kunde dem neuen Versorger überlassen, in dem er ihm eine Vollmacht erteilt. Bei der Kündigung müssen die vertraglich festgelegten Kündigungsfristen eingehalten werden.
5. Beginn der neuen Energielieferung
Die Dauer des Anbieterwechsels ist gesetzlich bestimmt und darf nicht drei Wochen überschreiten. Diese Regel wurde ende 2011 von der Bundesnetzagentur festgelegt und ist am 1. April 2012 in Kraft getreten. Eine zusätzliche Regel ist, dass der Beginn des Liefervertrages jederzeit möglich ist, also nicht nur zu Monatsanfang.
Da diese Frist aber nicht bei Vertragsabschluss beginnt, sondern erst, wenn der Neuversorger den Kunden beim Netzbetreiber umgemeldet hat, kann es passieren, dass der Wechsel etwas mehr als drei Wochen dauert.
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